1. Amerikanische Faulbrut

Sie dürfte bei den Imkern am meisten Angst und Schrecken einflößen. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich um eine Erkrankung der Brut. Werden die Larven letztendlich mit Honig gefüttert, der Sporen dieses Krankheitserregers enthält, entwickeln sie sich im Darm zu Bakterien. Dort vermehren sie sich munter weiter, bis sie schließlich die Larve zu einem dunklen, Faden ziehenden Brei zersetzt haben. Hier bilden die Krankheitskeime wieder Dauersporen aus. Beim Reinigen der Zellen durch die Putzbienen werden sie noch weiter im Stock ausgebreitet, bis zum Schluss fast alle Bienenlarven infiziert sind. Das Volk stirbt und hinterlässt einen großen Honigvorrat, gespickt mit Sporen dieses Bakteriums.

Auffällig wird diese Krankheit natürlich erst einmal dadurch, dass das befallene Volk immer schwächer wird. Außerdem kann man eingefallene, löchrige Zelldeckel im Brutbereich erkennen. Letzte Gewissheit bringt ein Streichholz: Taucht man es in den Brei ein, wird sich beim Herausziehen ein Faden bilden.

In Amerika, China und zahlreichen anderen Ländern werden erkrankte Völker mit Antibiotika behandelt, was bei uns jedoch strikt verboten ist. Honig aus Amerika und andere Ländern wird demzufolge mit großer Sicherheit Sporen dieses Krankheitserregers enthalten, weshalb er auf keinen Fall an Bienen verfüttert werden darf.

Diese Krankheit ist meldepflichtig. Der Veterinär wird diesen Stand aufsuchen. Kommt er zu dem Schluss, dass der Verdacht berechtigt ist, legt er einen Sperrbezirk bis zu 3 Km Entfernung fest. Es dürfen jetzt keine Bienen, Waben, Beuten usw. heraus- bzw. hineingebracht werden. Alle Bienenstände in diesem Sperrbezirk werden ebenfalls untersucht und etwas Honig in Brutnähe wird auf Sporen hin untersucht. Der Veterinär entscheidet, ob das / die Völker abgetötet werden, oder ob mit einem Kunstschwarmverfahren der Bienenstand saniert wird. Alle weiter verwendeten Beutenteile und Rähmchen werden in kochender Ätznatronlauge gereinigt und somit desinfiziert oder verbrannt. Kochendes Wasser reicht nicht aus, da die Sporen Temperaturen bis zu 130 Grad C. überleben. Ordnet das Kreisveterinäramt das Abtöten der Bienenvölker an, erhält der Imker eine Entschädigung. Grundsätzlich kann bei jedermann ohne eigenes Verschulden diese Krankheit auftreten. Deshalb muss auch kein Imker aus Scham diese Krankheit verheimlichen. Im Gegenteil: Erst durch die Heimlichkeit macht er sich schuldig und sorgt für eine großflächige Ausbreitung dieser Krankheit!

Europäische Faulbrut
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